Stegordnung

des Vereins der Naturfreunde von Baumwerder Reiswerder e.V. Ordnung zur Nutzung von Bootsliegeplätzen (beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 24.02.2008) 1. Die Nutzung von Bootsliegeplätzen ist nur Mitgliedern des Vereins gestattet, ist schriftlich zu beantragen und bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Vorstand. 2. Die Nutzungsgebühr ist jährlich im Voraus spätestens bis zum 31.1. fällig und auf das […]